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Verschmelzung: Santander Consumer Bank AG · Auf­sichts­rats­lis­te Hrb08.06.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.06.2009)

Auf einen Blick

Text

GE Money Bank GmbH, Ungenannte Str. ??, D-30179 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2009 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.04.2009 mit der Santander Consumer Bank AG mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Moenchengladbach HRB 1747) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GE Money Bank GmbH, Hannover.

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