Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: SABIC Innovative Plastic Germany GmbH, SABIC Polymer Design Associates Germany GmbH Hrb 03.06.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.05.2008)
Auf einen Blick
Text
SABIC Innovative Plastics GmbH, Rüsselsheim (
Ungenannte Str. ??, D-65428 Rüsselsheim
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SABIC Polymer Design Associates Germany GmbH mit Sitz in Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 84268) und mit der SABIC Innovative Plastic Germany GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 80658) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SABIC Innovative Plastics GmbH, Düsseldorf.