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Verschmelzung: Sterntaler Holding GmbH, Sterntaler Unternehmensbeteiligungs GmbH Hrb08.05.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.04.2008)
Auf einen Blick
Text
Sterntaler GmbH, Dornburg (
Werkstraße 6 - 8, 65599 Dornburg
). Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sterntaler Holding GmbH mit Sitz in Dorndorf (Amtsgericht Limburg, HRB 2653) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sterntaler Unternehmensbeteiligungs GmbH mit Sitz in Dorndorf (Amtsgericht Limburg, HRB 2652) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sterntaler GmbH, Dornburg.