Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: Schiffshypothekenbank zu Lübeck AG Hrb 19.05.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.05.2008)

Auf einen Blick

Text

DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT, Frankfurt am Main (
Ungenannte Str. ??, D-60486 Frankfurt a. Main
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.05.2008 mit der Schiffshypothekenbank zu Lübeck AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 45234) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DEUTSCHE BANK AG, Frankfurt a. Main.