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Verschmelzung: Genossenschaft VR-Bank Neckar-Enz eG Hrb07.10.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

GnR 200001: Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg (
Ungenannte Str. ??, D-71636 Ludwigsburg
). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse (Vertreterversammlungen mit Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren nach § 3 Abs. 1 COVGesMaßnG) der beteiligten Rechtsträger vom 24.06.2021 mit der Genossenschaft "VR-Bank Neckar-Enz eG", Bönnigheim (Amtsgericht Stuttgart GnR 300024) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg.

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