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Geschäftsführer: Barbara Weitzel · Prokura (4 Personen) · Formwechsel: REDNET AG · Anschrift · Gesellschaftsvertrag · Rechtsform: AG · Vertretungsregelung · Unternehmensgegenstand Hrb 06.10.2021 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 50700: REDNET GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-55129 Mainz
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2021. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-55129 Mainz
. Gegenstand: Erstellung und Vertrieb von Software, Vertrieb, Reparatur und Wartung von sämtlichen Computern und Computerkomponenten, Entwicklung, Ankauf und Verkauf von elektronischen Geräten mit Peripherie sowie Ankauf, Erstellung und Verkauf von kompletten Anlagen zur Automatisierung. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weitzel, Barbara, Bodenheim, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: La Pietra, Maria Concetta, Harxheim, *??.??.????; Raß, Robert Martin, Mainz, *??.??.????; ???????, ?????????, Mainz, *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Schweyer, Roland Franz Josef, Mainz, *??.??.????. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der REDNET AG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 40512) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 04.08.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: REDNET GmbH, Mainz.