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Verschmelzung: Wella Service GmbH Hrb17.03.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.03.2008)

Auf einen Blick

Text

Cosmochem Chemische Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (
Ungenannte Str. ??, D-60325 Frankfurt a. Main
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2007 mit Nachtrag vom 31.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.12.2007 und vom 31.01.2008 mit der Wella Service GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 5011) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Cosmochem Chemische Vertriebsgesellschaft mbH, Frankfurt a. Main.

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