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Verschmelzung: NET Zweite Werbeagentur GmbH & Co. KG Hrb24.02.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.02.2009)

Auf einen Blick

Text

GINGCO. NET Erste Werbeagentur GmbH & Co. KG, Braunschweig (
Ungenannte Str. ??, D-38114 Braunschweig
). Nach Änderung der Firma nunmehr: GINGCO. NET Werbeagentur GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2008 mit der GINGCO. NET Zweite Werbeagentur GmbH & Co. KG mit Sitz in Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 10273) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: gingco communication GmbH & Co. KG, Braunschweig.