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Löschung · Verschmelzung: Kerckhoff-Klinik GmbH Hrb 08.09.2021 Registerbekanntmachungen (Löschungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 2019: Kerckhoff-Klinik Forschungsgesellschaft mbH,
Ungenannte Str. ??, D-61231 Bad Nauheim
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kerckhoff-Klinik GmbH mit Sitz in Bad Nauheim (Amtsgericht Friedberg (Hessen), HRB 1299) verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kerckhoff-Klinik Forschungsgesellschaft mbH, Bad Nauheim.