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Verschmelzung: Martin Neumann GmbH Hrb06.02.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.02.2009)

Auf einen Blick

Text

Georg Koch GmbH, Westerstede (
Ungenannte Str. ??, D-26655 Westerstede
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.04.2008 mit der Martin Neumann GmbH mit Sitz in Westerstede (Amtsgericht Oldenburg HRB 120008) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Georg Koch GmbH, Westerstede.