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Verschmelzung (4 Firmen) Hrb14.09.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 4728: ALDI GmbH & Co. KG Essen,
Ungenannte Str. ??, D-45307 Essen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2021, mit der Gesellschafterversammlung der Firma EA SWM GmbH & Co. KG vom 12.08.2021 mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRA 11125), der Gesellschafterversammlung der Firma EA GRZ GmbH & Co. KG vom 12.08.2021 mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRA 11126), der Gesellschafterversammlung der Firma EA KÖN GmbH & Co. KG vom 12.08.2021 mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRA 11136), sowie der Gesellschafterversammlung der Firma EA HOY GmbH & Co. KG vom 12.08.2021 mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRA 11137) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ALDI GmbH & Co. KG II, Herten.

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