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Verschmelzung: Raiffeisenbank Altdorf-Feucht eG Hrb 03.09.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.09.2021)
Auf einen Blick
Text
GnR 107: Raiffeisenbank Hersbruck eG, Hersbruck (
Ungenannte Str. ??, D-91217 Hersbruck
). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2021 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 26.07.2021 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 29.07.2021 mit der Raiffeisenbank Altdorf-Feucht eG mit dem Sitz in Feucht (Amtsgericht Nürnberg GnR 80) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Hersbruck eG, Hersbruck.