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Verschmelzung: Ardagh Glass Germany GmbH Hrb13.11.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.10.2008)

Auf einen Blick

Text

Ardagh Glass GmbH, Obernkirchen (Ungenannte Str. ??, D-31683 Obernkirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 mit der Ardagh Glass Germany GmbH mit Sitz in Nienburg (Amtsgericht Walsrode HRB 30704) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ardagh Glass GmbH, Obernkirchen.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "Ardagh Glass GmbH - Verschmelzung: Ardagh Glass Germany GmbH" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.

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