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Verschmelzung: Knoop & Söhne GmbH & Co. KG Hrb14.11.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.11.2008)

Auf einen Blick

Text

Waschpark Knoop oHG, Emstek (Otto-Hahn-
Ungenannte Str. ??, D-49685 Emstek
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.09.2008/05.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.09.2008/05.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.09.2008/05.11.2008 mit der Knoop & Söhne GmbH & Co. KG mit Sitz in Emstek (Amtsgericht Oldenburg, HRA 200854) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Waschpark Knoop OHG, Emstek.