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Verschmelzung: Walter Rau Lebensmittelwerke GmbH & Co. KG · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb20.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.10.2008)

Auf einen Blick

Text

Walter Rau Verfahrenstechnik GmbH, Hilter a. TW (
Ungenannte Str. ??, D-49176 Hilter
aTW.). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.08.2008 mit der Walter Rau Lebensmittelwerke GmbH & Co. KG mit Sitz in Hilter (Amtsgericht Osnabrück HRA 110045) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Walter Rau Verfahrenstechnik GmbH, Hilter.