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Verschmelzung: Roth GmbH & Co. KG Agrarhandel Hrb05.11.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.10.2007)
Text
AMRO Agrarhandel GmbH, Liebenau (
Ungenannte Str. ??, D-34396 Liebenau
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Roth GmbH & Co. KG Agrarhandel mit Sitz in Kirchhain (Amtsgericht Marburg, HRA 3063) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie bei deren Rechtsnachfolgerin binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übertragenden Gesellschaft gemäß § 19 Absatz 3 des Umwandlungesetzes als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AMRO Agrarhandel GmbH, Liebenau.