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Verschmelzung: Wintershall Holding AG Hrb 05.11.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.10.2007)
Auf einen Blick
Text
Wintershall Explorations- und Produktions-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kassel (
Ungenannte Str. ??, D-34119 Kassel
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Wintershall Holding AG mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg, HRB 200519) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie bei deren Rechtsnachfolgerin binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft gemäß § 19 Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes bekanntgemacht ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Wintershall Explorations- und Produktions-Beteiligungsgesellschaft mbH, Kassel.