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Verschmelzung: Frische Kramerhof GmbH Hrb17.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.10.2008)

Auf einen Blick

Text

F + C "Die Frische" Kramerhof Beteiligungs GmbH, Oldenburg (Ungenannte Str. ??, D-26131 Oldenburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.07.2008 mit der F + C "Die Frische" Kramerhof GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 202573) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: F + C Die Frische Kramerhof Beteiligungs GmbH, Oldenburg.

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