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Verschmelzung: SNT Lettershop und Direktmarketing Verwaltungs GmbH Hrb05.11.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.10.2007)

Auf einen Blick

Text

SNT Deutschland AG, Frankfurt am Main (
Ungenannte Str. ??, D-60323 Frankfurt a. Main
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 13.08.2007/ 28.08.2007 mit der SNT Lettershop und Direktmarketing Verwaltungs GmbH mit Sitz in Rödermark (Amtsgericht Offenbach, HRB 41169) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SNT Deutschland AG, Frankfurt a. Main.

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