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Verschmelzung: Gerd Heinssen Baustoffe und Vertriebs GmbH Hrb17.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.09.2008)
Auf einen Blick
Text
Gerd Heinssen Baustoffe GmbH & Co. KG, Horneburg (
Wilhelmstr. 12, 21640 Horneburg
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2008 (mit Klarstellung vom 01.09.2008) sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2008 mit der Gerd Heinssen Baustoffe und Vertriebs GmbH mit Sitz in Wittstock (AG Neuruppin HRB 4000 NP) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gerd Heinssen Baustoffe GmbH & Co. KG, Horneburg.