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Verschmelzung: intalliance AG Hrb25.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.08.2008)
Auf einen Blick
Text
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover (
Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2008 gem. § 67 UmwG ohne Zustimmungsbeschluss ihrer Hauptversammlung sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.07.2008 mit der intalliance AG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 59420) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, Hannover.