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Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 27.09.2007 wirksam geworden Hrb11.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.10.2007)

Text

Fresenius Medical Care Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (
Else-Kröner-Str. 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
). Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 27.09.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Fresenius Medical Care Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe.