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Verschmelzung: OTRS GmbH · Name: OTRS AG · Satzung Hrb11.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.10.2007)

Auf einen Blick

Text

OTRS Holding AG, Bad Homburg v. d. Höhe (Ungenannte Str. ??, D-61352 Bad Homburg v. d. Höhe). Die Gründerversammlung vom 24.08.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: OTRS AG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der OTRS GmbH mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg HRB 9452) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: OTRS AG, Oberursel (Taunus).

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