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Satzung Hrb 17.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.09.2007)
Auf einen Blick
Text
Live Holding AktiengeselIschaft, Dreieich (
Ungenannte Str. ??, D-63303 Dreieich
). Die Hauptversammlung vom 12.06.2007 hat die Aufhebung des Beschlusses vom 27.02.2007 hinsichtlich des genehmigten Kapitals und die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Absatz 6 (genehmigtes Kapital) sowie durch Hinzufügung eines Absatz 7 (bedingtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2007 ermächtigt, durch Ausgabe neuer Stückaktien das Grundkapital bis zum 31.01.2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 45.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2007/I). Die Hauptversammlung vom 12.06.2007 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 9.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2007/I). Das bedingte Kapital dient der Sicherung von Aktienoptionen, die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses vom 12.06.2007 im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 2007 bis einschließlich 30. Mai 2012 von der Gesellschaft ausgegeben werden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Live Holding AG, Frankfurt a. Main.