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Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.03.2007 ist die Satzung in § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital) geändert Hrb01.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.09.2007)

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Biotest AG, Dreieich (
Landsteinerstr. 5, 63303 Dreieich
). Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.03.2007 ist die Satzung in § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital) geändert. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2005 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19.05.2010 um noch bis zu insgesamt EUR 3.424.404,48 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder neuer auf den Inhaber lautender Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar - und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005/I). . Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: § 139 Abs. 2 AktG bleibt unberührt. Dabei ist den Aktionären ein Beugsrecht einzuräumen. Sofern auf den Inhaber lautende Stammaktien und auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien entsprechend dem bisherigen Verhältnis der beiden Aktiengattungen zueinander ausgegeben werden, ist das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung ausgeschlossen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Biotest GmbH & Co. KGaA, Dreieich.