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Gewinnabführung: Bremer Fahrzeughaus SCHMIDT + KOCH AG · Beherrschung: Bremer Fahrzeughaus SCHMIDT + KOCH AG Hrb29.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.08.2008)
Auf einen Blick
Text
Sportwagen-Center Schmidt + Koch GmbH, Oldenburg (
Nadorster Str. 202, 26123 Oldenburg
). Der mit der Bremer Fahrzeughaus SCHMIDT + KOCH Aktiengesellschaft mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 4834 HB) am 29.12.1992 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag (Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.12.1994) ist durch Vertrag vom 23.06.2008 zum 23.06.2008 aufgehoben. Mit der Bremer Fahrzeughaus SCHMIDT + KOCH Aktiengesellschaft mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 4834 HB) als herrschendem Unternehmen ist am 23.06.2008 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2008 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sportwagen-Center Schmidt + Koch GmbH, Oldenburg.