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Die Hauptversammlung vom 05.07.2007 hat die Änderung des § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital) sowie der §§ 20 und 21 Abs. 1… Hrb27.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.08.2007)

Text

Nanostart AG, Frankfurt am Main (Ungenannte Str. ??, D-60313 Frankfurt a. Main). Die Hauptversammlung vom 05.07.2007 hat die Änderung des § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital) sowie der §§ 20 und 21 Abs. 1 bis 3 (Hauptversammlung) beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 04.05.2005 (Genehmigtes Kapital 2005/I) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2007 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 04.07.2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 2.625.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2007/I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Coreo AG, Frankfurt a. Main.

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