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Aufsichtsrat Ureg 13.01.2026 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

MD ELEKTRONIK GmbH

Waldkraiburg

Bekanntmachung der Geschäftsführung der MD ELEKTRONIK GmbH
über die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats
gemäß § 97 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG

Die Geschäftsführung der MD ELEKTRONIK GmbH mit Sitz in Waldkraiburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 1514 (die „Gesellschaft“), macht hiermit Folgendes bekannt:

Nach Auffassung der Geschäftsführung ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft künftig nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) zu bilden, da die Gesellschaft in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG).

Der Aufsichtsrat ist gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 1 DrittelbG zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer und zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner zusammenzusetzen.

Wenn nicht Antragsberechtigte im Sinne des § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht anrufen, setzt sich der Aufsichtsrat nach den vorgenannten Vorschriften zusammen. Die Gesellschafterversammlung wird den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft entsprechend ändern. Ferner wird die Wahl der Arbeitnehmervertreter nach der Wahlordnung zum DrittelbG durchgeführt werden.

 

Waldkraiburg, 07. Januar 2026

MD ELEKTRONIK GmbH

Die Geschäftsführung

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MD ELEKTRONIK GmbH, Waldkraiburg.