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Verschmelzung: Volksbank Lüneburg eG Hrb10.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.07.2008)

Auf einen Blick

Text

Volksbank Lüneburger Heide e.G., Walsrode (
Ungenannte Str. ??, D-29664 Walsrode
). Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 20.05.2008 und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2008 mit der Volksbank Lüneburg eG mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg, GnR 101) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Lüneburger Heide eG, Winsen (Luhe).