Mannheim
(vormals: Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt)
Erste Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden
und Androhung der Kraftloserklärung
Die ordentliche Hauptversammlung der Südzucker AG vom 19. Juli 2018 hat beschlossen, § 4 Abs. 3 der Satzung so zu ändern, dass der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen ist. Bereits infolge der von der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juli 2014 beschlossenen Änderung der Firma in "Südzucker AG" ist der Inhalt der in Umlauf befindlichen Aktienurkunden unserer Gesellschaft unrichtig geworden.
Sämtliche Aktienurkunden sollen nun aus dem Verkehr gezogen werden. Satzungsgemäß werden auch keine neuen Aktienurkunden mehr ausgegeben. Stattdessen werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG verwahrten Sammelbestand an Aktien unserer Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt; sie erhalten hierüber eine Depotgutschrift.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft, werden daher gebeten, in der Zeit
vom 9. Oktober 2018 bis 15. Januar 2019 einschließlich
sämtliche noch auf die alte Firma "Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt" lautenden Aktienurkunden nebst Talon bei einer inländischen Filiale der
Deutsche Bank AG,
sofern diese ihre Depotbank ist bzw. sie beabsichtigen, ein Depot/Konto bei der Deutsche Bank AG zu eröffnen, ansonsten aber über ihre konto-/depotführende Bank bzw. bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl, das für Kunden Wertpapierdepots führt, zur Weiterleitung an die Deutsche Bank AG als Zentralabwicklungsstelle während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.
Die Aktionäre, die ihre Aktien in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden gebeten, bei ihrer Depotbank ein Girosammeldepot einzurichten; die weiteren Schritte werden von dem Kreditinstitut veranlasst. Von diesem Kreditinstitut wird dem einreichenden Aktionär - nach Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingelieferten Aktienurkunden - eine Depotgutschrift zugunsten eines bestehenden oder neu zu eröffnenden Depots über die Stückaktien erteilt, wodurch er Miteigentum an dem bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Bestand an Dauer-Globalaktien der Südzucker AG erhält.
Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen.
Den Aktionären unserer Gesellschaft entstehen für die Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden und die Erteilung der Depotgutschrift über die entsprechende Anzahl von Aktien keine Kosten.
Ab dem 9. Oktober 2018 sind die Aktien der Südzucker AG nur noch im Girosammelwege lieferbar.
Die unrichtig gewordenen Aktienurkunden der Südzucker AG, die trotz dreimaliger Aufforderung nicht bis zum 15. Januar 2019 einschließlich eingereicht worden sind, werden nach § 73 AktG für kraftlos erklärt werden. Die erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim - Handelsregister - vom 10. September 2018 erteilt worden.
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