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Geschäftsführer (1 Person) · Verschmelzung: ZKW Zücktungsgesellschaft mbH Klein Wansleben Hrb09.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.07.2008)
Auf einen Blick
Text
KWS Klostergut Wiebrechtshausen GmbH, Wiebrechtshausen (
Ungenannte Str. ??, D-37154 Northeim
). Bestellt als Geschäftsführer: ????????, ????, Elze, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.02.2008 mit der ZKW Zücktungsgesellschaft mbH Klein Wansleben mit Sitz in Klein Wanzleben (AG Stendal HRB 101403) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KWS Klostergut Wiebrechtshausen GmbH, Northeim.