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Verschmelzung: I.S.P. Verwaltungs-GmbH & Co. KG Hrb 30.06.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.06.2008)
Auf einen Blick
Text
I.S.P. Institut für Kraft- und Schmierstoffprüfung GmbH, Salzbergen (
Ungenannte Str. ??, D-48499 Salzbergen
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.05.2008 mit der I.S.P. Verwaltungs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRA 201132) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: I.S.P. Institut für Kraft- und Schmierstoffprüfung GmbH, Salzbergen.