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Die Hauptversammlung vom 25.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital, Aktien) beschlossen Hrb07.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.08.2007)
Text
Solid Line AG, Walluf (
Ungenannte Str. ??, D-65396 Walluf
). Die Hauptversammlung vom 25.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2012 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 750.000,- gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen vinkulierten Namensaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von diesbezüglichen Kapitalerhöhungen festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2012 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.000.000,- gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen vinkulierten Namensaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von diesbezüglichen Kapitalerhöhungen festzulegen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Solid Line GmbH, Walluf.