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Verschmelzung: Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH Hrb23.07.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.07.2007)
Auf einen Blick
Text
HWV Hessische Wohnungsverwaltung GmbH, Frankfurt am Main (
Ungenannte Str. ??, D-60489 Frankfurt a. Main
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 7920) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HWV Hessische Wohnungsverwaltung GmbH, Frankfurt a. Main.