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Verschmelzung: Autovermietung Wolfsburg GmbH Hrb27.05.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.05.2008)

Auf einen Blick

Text

Autohaus Wolfsburg Hotz u. Heitmann GmbH & Co. KG, Wolfsburg (
Heinrich-Nordhoff-Str. 119-123, 38440 Wolfsburg
) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2008 mit der Autovermietung Wolfsburg GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100989) als übertragenden Rechtsträger verschmolzen. Die Gesellschafterversammlungen der beiden beteiligten Rechtsträger haben jeweils durch Beschluss vom selben Tag zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Autohaus Wolfsburg Hotz und Heitmann GmbH & Co. KG, Wolfsburg.

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