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Formwechsel: Autohaus Haarlammert GmbH & Co. KG · Rechts­form: GmbH & Co. KG Hrb13.05.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.05.2008)

Auf einen Blick

Text

"Autohaus Haarlammert GmbH", Hasbergen (Hasbergen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.02.2008 im Wege des Formwechsels in die Autohaus Haarlammert GmbH & Co. KG mit Sitz in Hasbergen (AG Osnabrück HRA 201108) umgewandelt. Der Formwechsel ist wirksam geworden mit der heutigen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Autohaus Haarlammert GmbH & Co. KG, Hasbergen.