Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Gesellschaftsvertrag · Unternehmensgegenstand Hrcdd26.02.2007 Handelsregister tägliche Änderungen
Auf einen Blick
Text
| Nummer der Eintragung |
a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 |
c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Das Unternehmen der Gesellschaft ist ein Tendenzbetrieb im Sinne von § 81 Betriebsverfassungsgesetz 1952, § 1 Abs. 4 Mitbestimmungsgesetz und § 118 Betriebsverfassungsgesetz 1972. Zweck der Gesellschaft ist die Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegbedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft durch Forschung, Lehre und Studium, der Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter oder mehrheitlichen Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung weiterhin zu beachten. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen Krankenhauses der Schwerpunktversorgung mit den Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden. In den Tochter- und Beteiligungsunternehmen sind die Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg zur wirtschaftlichen Betätigung entsprechend anzuwenden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann frei verfügbare Rücklagen nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung übertragen. |
a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit); § 7 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und § 12 (Wirtschaftsplan und Information über wirtschaftliche Lage). |
a) 26.02.2007 Neumann |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, Potsdam.