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Formwechsel · Rechts­form: GmbH Hrb02.07.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.06.2007)

Auf einen Blick

Text

MSREF Nero München Eins GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Ungenannte Str. ??, D-60311 Frankfurt a. Main). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2007 im Wege des Formwechsels in die MSREF Nero München Eins GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (HRB 80476) umgewandelt. . Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MSREF Nero München Eins GmbH & Co. KG, Frankfurt a. Main.

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