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Bekanntmachung gemäß § 106 Aktiengesetz Ureg 18.09.2009 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
DB Gastronomie GmbHFrankfurt am MainBekanntmachung gemäß § 106 AktiengesetzDie Amtszeit der bisherigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der DB Gastronomie GmbH hat mit dem Ende der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 beschlossen hat, geendet. Diese Gesellschafterversammlung hat am 31.08.2009 stattgefunden. Herr Norbert Hansen hatte sein Aufsichtsratsmandat als Anteilseignervertreter bereits mit Wirkung zum 31.05.2009 niedergelegt. Die alleinige Gesellschafterin DB Mobility Logistics AG hat am 31.08.2009 folgenden Beschluss betreffend die Neubestellung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Gesellschaft gefasst: "Die DB Mobility Logistics AG Berlin, als alleinige Gesellschafterin der DB Gastronomie GmbH Frankfurt am Main (nachfolgend Gesellschaft), beschließt hiermit unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften: Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft als Vertreter der Anteilseigner werden mit Wirkung ab 01.09.2009 gewählt:
Die Amtszeit dauert bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Berlin, den 31.08.2009 DB Mobility Logistics AGppa. ReuterBeßling"
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Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DB Gastronomie GmbH, Frankfurt a. Main.