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Verschmelzung: ENERCON Windpark GmbH & Co. Kutenholz KG Hrb30.08.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 100629: Windpark Kutenholz GmbH & Co. KG.,
Ungenannte Str. ??, D-27449 Kutenholz
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2021 mit der ENERCON Windpark GmbH & Co. Kutenholz KG mit Sitz in Aurich (Amtsgericht Aurich HRA 1951) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Windpark Kutenholz GmbH & Co. KG, Aurich.