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Verschmelzung: KDW Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft Wattenscheid GmbH Hrb 10.08.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 5638: Katholisches Klinikum Bochum Holding gGmbH,
Bochum, Gudrunstraße 56, 44791 Bochum
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2021 mit der KDW Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft Wattenscheid GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 11934) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Katholisches Klinikum Bochum Holding gGmbH, Bochum.