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Verschmelzung: Lusit-Lusoperl GmbH Hrb11.03.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.03.2008)

Auf einen Blick

Text

Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH & Co. KG, Braunschweig (An den
Ungenannte Str. ??, D-38108 Braunschweig
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2007 mit der Lusit-Lusoperl GmbH mit Sitz in Löhne (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 2819) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH & Co. KG, Braunschweig.