Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Die Hauptversammlung vom 01.06.2006 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes … Hrb02.05.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.04.2007)

Text

DEUTSCHE BANK AG, Frankfurt am Main (
Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main
). Die Hauptversammlung vom 01.06.2006 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) durch Streichung des bisherigen Absatzes 5, Umbenennung der bisherigen Absätze 6 bis 11 in Absätze 5 bis 10 sowie Anfügung eines neuen Absatzes 11 beschlossen. Außerdem wurde die Satzung geändert in § 5 Absatz 1 Satz 2 (Aktien), § 10 Absatz 2 Satz 1 (Innere Ordnung des Aufsichtsrats), § 11 Absatz 1 (Aufsichtsratssitzungen), § 16 Absatz 2 (Einberufung der Hauptversammlung) und § 19 Absatz 1 und 2 (Vorsitz in der Hauptversammlung). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2001 (Genehmigtes Kapital 2001) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.06.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 128.000.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DEUTSCHE BANK AG, Frankfurt a. Main.