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Verschmelzung (3 Firmen) Hrb 20.02.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.02.2008)
Auf einen Blick
Text
Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH & Co. KG, Braunschweig (An den
Ungenannte Str. ??, D-38108 Braunschweig
). Die Lusit-Betonelemente Magdeburg GmbH mit Sitz in Dahlenwarsleben (Amtsgericht Stendal HRB 104538), die Lusit-Betonelemente Löhne GmbH & Co. KG mit Sitz in Löhne-Gohfeld (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 567) und die Lusit-Betonelemente Reichshof GmbH mit Sitz in Reichshof-Wildbergerhütte (Amtsgericht Siegburg HRB 7757) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 23.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH & Co. KG als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH & Co. KG, Braunschweig.