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Verschmelzung: dima Industrie-Service GmbH & Co. KG, dima Industrie-Technik GmbH & Co. KG Hrb05.03.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.02.2008)

Auf einen Blick

Text

dima Industrie-Service GmbH & Co. KG, Peine, Peine (
Heinrich-Hertz-Str. 15, 31228 Peine
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der Firma dima Industrie-Technik GmbH & Co. KG vom 22.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der Firma dima Industrie-Service GmbH & Co. KG, Paderborn vom 22.08.2007 mit der dima Industrie-Technik GmbH & Co. KG mit Sitz in Peine (Amtsgericht Hildesehim HRA 100819) sowie mit der dima Industrie-Service GmbH & Co. KG, Paderborn mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRA 2464) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: dimaplus GmbH & Co. KG, Peine, Peine.