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Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplanes zum Handelsregister eingereicht Hrb 29.01.2008 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 23.01.2008)
Text
Volkswagen Bank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig (
Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig
). Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplanes zum Handelsregister eingereicht. Beteiligt an der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die Volkswagen Finance S.A., eine société anonyme nach französischem Recht mit dem Sitz in 02600 Villers Cotterêts, eingetragen im Handelsregister RCS Soissons unter der Nummer 642 032 148 als übertragende Gesellschaft und die Volkswagen Bank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Braunschweig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Braunschweig unter HRB 1819 als übernehmende Gesellschaft. In Anwendung der Artikel L.236-14 Abs. 2, L.236-23 Abs. 1 und L.236-2 des Code de Commerce haben die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ein Widerspruchsrecht, wenn sie über eine Forderung verfügen, die vor der Bekanntmachung des Verschmelzungsvorhabens entstanden ist. Der Widerspruch muss ab dem Zeitpunkt, an dem die letzte der weiter oben vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgte, innerhalb einer Frist von 30 Tagen erhoben werden. Der Widerspruch hat nicht die Untersagung der Fortführung des Verschmelzungsvorhabens zur Auswirkung. Der Widerspruch wird beim Handelsgericht der Schuldnergesellschaft eingereicht. Das angerufene Gericht kann den Widerspruch berücksichtigen, die Rückzahlung der Forderungen anordnen oder die Bildung von Sicherheitsleistungen anordnen, wenn die übernehmende Gesellschaft diese anbietet und sie als hinreichend beurteilt werden. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft sind berechtigt, für ihre Forderungen von der übernehmenden Gesellschaft Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, §§ 122a Abs. 2, 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG. Will ein Gläubiger Sicherheitsleistung verlangen, so muss er seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft nach Grund und Höhe schriftlich bei der übernehmenden Gesellschaft anmelden, §§ 122a Abs.2. 22 Abs.1 Satz 1 UmwG. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der beteiligten Gesellschaften können unter folgende Adresse kostenlos angefordert werden: VOLKSWAGEN FINANCE, 11 avenue de Boursonne, BP 61, 02601 VILLERS COTTERÊTS Cedex und VOLKSWAGEN GmbH, Generalsekretariat (U-RG), Gifhorner Straße 57, D 38112 Braunschweig
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig.