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Verschmelzung: ITW Befestigungssysteme GmbH Hrb 14.01.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.01.2008)
Auf einen Blick
Text
haubold Befestigungstechnik GmbH, Hemmingen (
Ungenannte Str. ??, D-30966 Hemmingen
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.12.2007 mit der ITW Befestigungssysteme GmbH mit Sitz in Ansbach (Amtsgericht Ansbach HRB 3876) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: haubold Befestigungstechnik GmbH, Hemmingen.