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Ge­sell­schafts­ver­trag · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Zweig­nie­der­las­sung Hrb03.08.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 4540: Medizinisches Versorgungszentrum Skd gemeinnützige GmbH,
Bad Kreuznach, Ringstraße 58, 55543 Bad Kreuznach
. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter wurden § 4 (Gemeinnützigkeit) und § 17 (Ärztlicher Leiter) geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege unter den Voraussetzungen des § 53 АО. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums gemäß § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit Leistungserbringern der ambulanten und stationären Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation sowie deren Gemeinschaften und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind, insbesondere steuerbegünstigte Betriebe oder Einrichtungen gründen, übernehmen oder sich an solchen beteiligen, wenn es dem Zweck der Gesellschaft dient. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Gesellschaftszwecks Nebengeschäfte zu tätigen und Zweigniederlassungen zu errichten. Das Unternehmen gewährt ganzheitliche Hilfen und betätigt sich in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Das Unternehmen steht allen Hilfebedürftigen ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität, Geschlecht und Glauben offen. Die Mitglieder der Organe der Gesellschaft und leitende Angestellte müssen Mitglieder der evangelischen Kirche oder einer anderen Kirche sein, mit der eine der Landeskirchen oder die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist, oder Mitglieder einer Kirche sein, die in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) oder der ACK Deutschland mitarbeitet.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Medizinisches Versorgungszentrum Skd gemeinnützige GmbH, Bad Kreuznach.