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Teilgewinnabführung: HANNOVER Finanz GmbH · Satzung Hrb04.12.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.11.2007)
Auf einen Blick
Text
GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft, Hannover (
Ungenannte Str. ??, D-30177 Hannover
). Die Hauptversammlung vom 29.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Aufsichtsratsvergütung) sowie die Hinzufügung von § 17 (Informationsübermittlung) beschlossen. Der mit der HANNOVER Finanz GmbH, Hannover (AG Hannover, HRB 53749) am 08.10.2001 abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag (Betriebsführungs- und Teilgewinnabführungsvertrag) ist zum 30.06.2007 gekündigt worden. Mit der HANNOVER Finanz GmbH, Hannover (AG Hannover, HRB 53749) als herrschendem Unternehmen ist am 05.04.2007 ein Geschäftsbesorgungsvertrag (Teilgewinnabführungsvertrag) geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 29.06.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GBK Beteiligungen AG, Hannover.