Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Gewinnabführung: Gaz de France Deutschland GmbH · Verschmelzung: EEG - Erdgas Erdöl GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: EEG - Erdgas Erdöl GmbH Hrb03.12.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.11.2007)
Auf einen Blick
Text
Gaz de France Produktion Exploration Deutschland GmbH, Lingen (
Ungenannte Str. ??, D-49808 Lingen
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.11.2007 mit der EEG - Erdgas Erdöl GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 73501 B) verschmolzen. Der mit der EEG - Erdgas Erdöl GmbH in Berlin (AG Berlin-Charlottenburg HRB 73501 B) am 23.06.2003 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.11.2007 zum 29.11.2007 aufgehoben. Mit der Gaz de France Deutschland GmbH mit Sitz in Berlin (AG Berlin-Charlottenburg HRB 45484 B) als herrschendem Unternehmen ist am 15.11.2007 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 09.11./15.11.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Neptune Energy Deutschland GmbH, Hannover.